Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für EU-Gütertransporte – B2B
(Stand: 2026 )
§1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Transportverträge zwischen
Michbutt Logistik, Inhaber: Michael Butti,
und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B). -
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsgrundlage
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Nationale Transporte unterliegen den Vorschriften des HGB (§§ 407 ff. HGB).
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Grenzüberschreitende Transporte innerhalb der EU unterliegen dem
CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr). -
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
§3 Vertragsabschluss
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Angebote sind freibleibend.
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Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Durchführung des Transports zustande.
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Aufträge über Transportplattformen (z. B. Timocom, Trans.eu) gelten mit Annahme als verbindlich.
§4 Leistungen
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Geschuldet ist ausschließlich die Beförderung des Gutes.
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Be- und Entladung erfolgt durch den Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Der Frachtführer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
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Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
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Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.
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Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB).
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Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§6 Standgeld / Wartezeiten
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Wartezeiten von mehr als 2 Stunden gelten als vergütungspflichtig.
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Standgeld beträgt 75 € pro Stunde, sofern nicht individuell vereinbart.
§7 Haftung
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Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB bzw. der CMR.
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Bei grenzüberschreitenden Transporten ist die Haftung gemäß Art. 23 CMR auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm Rohgewicht begrenzt.
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Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Für höhere Gewalt (Streik, Unwetter, behördliche Maßnahmen etc.) wird keine Haftung übernommen.
§8 Versicherung
Es besteht eine Verkehrshaftungsversicherung gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
§9 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Unternehmens, soweit gesetzlich zulässig.
§10 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.